Die grundsätzliche Kooperation mit den sorgeberechtigten Eltern basiert zunächst auf den vereinbarten Grundlagen des Hilfeplans, der durch die zuständigen Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes vereinbart wurde. Kinder können sich meist besser entwickeln, wenn die Eltern der Unterbringung in der Einrichtung zustimmen. Die Kinder sind weniger belastet und können sich einer positiven Entwicklung besser nähern. In der Elternarbeit ist es uns daher wichtig, die Zustimmung der Eltern aufrecht zu halten oder zu gewinnen.
Die Fachkräfte fördern und unterstützen den Kontakt zur Herkunftsfamilie Umgangskontakte werden auch in den Hilfeplänen festgehalten. Diese bedürfen genauer Absprachen in der Terminierung. Die Besuche der Kinder und Jugendlichen werden von den pädagogischen Fachkräften vor- und nachbearbeitet. Die Übergabe erfolgt vor allem bei den kleineren Kindern von den Mitarbeitern /innen der Einrichtung, um auch kurze Übergabe-Gespräche mit den Eltern zu führen. Dadurch soll den Kindern sichtbar gemacht werden, dass eine Gemeinsamkeit aller Beteiligten zur Erziehung wichtig ist. Bei allen Themen, die die Zusammenarbeit mit den Eltern schwierig erscheinen lässt ist die Unterstützung durch die Heimleitung und des Fachdienstes gewährleistet.
Weitere Angebote sind
Telefonate
die terminlich festgelegt sind. Jedoch ist es den Eltern zusätzlich möglich, sich telefonisch mit den pädagogischen Betreuer /innen bei Bedarf in Verbindung zu setzen
Gespräche
Die zum einem auf der Gruppe stattfinden können, bei Hilfeplangesprächen oder Zuhause bei den Eltern.
Teilhabe
In Krisen oder schwierigen Situationen werden die Eltern schnell informiert, damit diese am pädagogischen Prozess teilhaben können.
Einladungen
zu besonderen Ereignissen und Festlichkeiten (Sommerfeste in der Einrichtung, wichtige Informationsabende in der Schule, etc.).